Allgemeine Geschäftsbedingungen der usedSoft Deutschland GmbH (nachfolgend „usedSoft“) für den Verkauf von Software
§ 1 Geltungsbereich
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf (nachfolgend „Verkaufs-AGB“ genannt) gelten für die usedSoft Deutschland GmbH.
- Die Verkaufs-AGB finden automatisch in allen Fällen Anwendung, in denen usedSoft Softwarelizenzen an ihre Kunden verkauft, gleich ob dies online oder offline erfolgt.
- Es gelten die Verkaufs-AGB in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden wie auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- Die Verkaufs-AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Leistungsgebiet, Leistungsinhalt, Vertragsschluss
- usedSoft vertreibt Softwarelizenzrechte ausschließlich in der EU, in den weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und in der Schweiz.
- Leistungsinhalt ist die Übertragung des Nutzungsrechts an Softwareprogrammen. Es werden die Nutzungsrechte an den Softwareprogrammen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Vorgaben des Urheberrechts, übertragen. Der Umfang des Nutzungsrechts aus der Softwarelizenz richtet sich nach Vorgaben des Urheberrechts sowie den Lizenzbedingungen des Rechteinhabers (vertraglichen Nutzungsbestimmungen gemäß PUR (Product User Rights), EULA (End User License Agreement)).
- Vom Kunden unterzeichnete Auftragsformulare sowie über den Online-Shop getätigte Bestellungen verstehen sich als Angebot des Kunden. usedSoft kann ein solches Angebot binnen vier Wochen annehmen.
- Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar.
- Mit Anklicken des Bestell-Buttons, im letzten Schritt des Kaufprozesses, geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB). Eine von usedSoft versendete Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
- Ein Kaufvertrag kommt nur durch ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung von usedSoft, einen individuell geschlossenen Vertrag oder durch Rechnungsstellung durch usedSoft zustande.
- Der geschuldete Leistungsinhalt ergibt sich abschließend aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von usedSoft, einem individuell geschlossenen Vertrag oder aus der von usedSoft gestellten Rechnung.
- Soweit die Installation/Aktivierung der Softwareprogramme, an denen der Kunde Softwarelizenzrechte von usedSoft erworben hat, die Eingabe eines vom Rechteinhaber vergebenen Nummern-Codes, z.B. Product-Key, Installations-ID, Product-ID etc. (nachfolgend „Aktivierungscode“) erfordert, ist für jedes erworbene Softwarelizenzrecht jeweils ein Aktivierungscode im Lieferumfang enthalten. Die vom Rechteinhaber vorgegebenen Eingabeverfahren sind bei der Verwendung des Aktivierungscodes genau zu beachten.
- Die Bereitstellung einer zur Installation geeigneten Kopie der Softwareprogramme gehört nicht zum Lieferumfang. Falls die Kunden für die Installation der Softwareprogramme nicht über die notwendigen Installationsprogramme verfügen, und sich diese auch nicht beschaffen können (z.B. durch Download auf der Homepage des Rechteinhabers), stellt usedSoft kostenlos einen Datenträger bereit, der eine Installation ermöglicht.
§ 3 Zahlungsbedingungen
- Es gelten die jeweils vereinbarten und in den jeweiligen Auftragsbestätigungen oder Rechnungen widergegebenen Preise. Diese Preise verstehen sich netto. Falls gesetzlich vorgesehen wird zusätzlich eine Umsatzsteuer fällig.
- Rechnungen der usedSoft sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug schuldet der Kunde den gesetzlichen Verzugszins.
- Der Kunde ist berechtigt, mit bestehenden Forderungen gegenüber usedSoft aufzurechnen, sofern die aufzurechnenden Forderungen von usedSoft nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt worden sind, es sei denn, die Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis wie die aufgerechnete Hauptforderung.
§ 4 Lieferung, Termine
- Liefer- und Leistungstermine ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag. Ist nichts Abweichendes vereinbart, so erfolgt eine Lieferung binnen 2 bis 15 Werktagen.
- Alle Leistungsverpflichtungen von usedSoft stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. usedSoft ist bei unverschuldeter nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung und bei sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Hindernissen berechtigt, die Rechtsübertragung um einen angemessenen Zeitraum zu verschieben, ohne kosten- oder entschädigungspflichtig zu werden.
§ 5 Kein Service; Systemverantwortung
- usedSoft vertreibt ausschließlich Softwarelizenzen. Serviceleistungen, die Bereitstellung von Installationshilfen oder dergleichen ist nicht Teil des Leistungsumfangs.
- Für die Betriebsfähigkeit der Programme, für die die Lizenzrechte von usedSoft erworben wurden, sowie alle mit dem Betrieb der Programme zusammenhängenden Fragen ist allein der Kunde verantwortlich. usedSoft übernimmt keine Haftung für Softwarefehler und Folgeschäden.
§ 6 Gewährleistung, Haftung
Die Haftung von usedSoft für entstandene Schäden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Datenschutz und Nutzung der Kundendaten für Vertragsabwicklung
Die Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung geregelt, die im Internet unter www.usedsoft.com/de/datenschutz/ abgerufen werden kann. Ergänzend zur Datenschutzerklärung willigt der Kunde darüber hinaus ein, dass usedSoft bei Bedarf im Rahmen der Vertragsabwicklung die vom Kunden freiwillig bereitgestellten Daten, insbesondere zur Beschaffung von Aktivierungscodes gemäß § 3 Ziffer 7, für Registrierungen der Softwarelizenzen oder ähnliche Vorgänge im Namen des Kunden verwendet.
§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen zwischen der usedSoft Deutschland GmbH und einem Kunden ist Dortmund (Landgerichtsbezirk Dortmund) oder das Gericht am Sitz des Kunden je nach Wahl der usedSoft Deutschland GmbH. Das Vertragsverhältnis zwischen der usedSoft Deutschland GmbH und dem Kunden unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (CISG).
§ 9 Sonstiges
- Sämtliche Vereinbarungen sowie etwaige ergänzende oder abweichende Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Letzte Änderung: Mai 2026