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Frau vor einem gezeichneten Aktivierungskey für Volumenlizenzen

Volumenlizenzen – auch gebraucht für Unternehmen optimal

Egal ob neu oder gebraucht – Volumenlizenzen sind in der Regel die beste Option, wenn gleich mehrere Lizenzen auf einmal benötigt werden. Also optimal für Unternehmen. Sie erhalten beim Kauf einen Datenträger und einen Aktivierungsschlüssel. Die Software kann vom Administrator auf mehreren Geräten und für mehrere Nutzer ausgerollt und aktiviert werden. Das spart Zeit und Arbeit!

Schnelle Aktivierung

Für Volumenlizenzen gibt es einen praktischen „Key Management Service“, mit dem sich mehrere Geräte in einem Netzwerk aktivieren lassen. Wie das funktioniert erfahren Sie hier.

Einfacher & günstiger

Volumenlizenzen sind in der Regel nicht nur grundsätzlich günstiger. Durch die einfachere Beschaffung und die Möglichkeit, die Lizenzen und Keys zentral und effizient zu managen, sinken auch die Gesamtkosten.

Besondere Nutzungsrechte

Bestimmte Funktionen sind nur mit Volumenlizenzen möglich: Zum Beispiel sind sie terminalfähig. Der Rechteinhaber kann virtuelle Desktopinfrastrukturen nutzen. Und sie lassen sich bei Bedarf auch downgraden.

Nützliche Videos zu Volumenlizenzen

Welche Lizenzarten gibt es?

In diesem Video erklären wir Ihnen die Unterschiede zwischen den gängigen Lizenzarten von Microsoft: FPP, OEM und Volumenlizenzen.

Volumenlizenzen aktivieren

In diesem Tutorial erfahren Sie, wie Sie Ihre Volumenlizenzen am besten aktivieren: per MAK (Multiple Activation Key) oder per KMS (Key Management Service).

Server als KMS Host aufsetzen

In diesem Video erklären wir Ihnen, wie Sie einen KMS-Host auf Ihrem Windows-Server aufsetzen.

PC als KMS Host aufsetzen

In diesem Video erklären wir Ihnen, wie Sie einen PC in Ihrem Netzwerk als KMS-Host einsetzen können.

Rechtslage zu Volumenlizenzen

Dürfen einzelne Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen weiterverkauft werden?

Ja. Bereits aus dem EuGH-Urteil usedSoft/Oracle ergibt sich, dass bei jedem einzelnen Programm, das käuflich erworben wird, die sogenannte „Erschöpfung“ eintritt. Dabei ist es unerheblich, ob die einzelnen Programme im Rahmen eines Volumenlizenzvertrags veräußert werden.

Dieser Auffassung hat sich auch das Oberlandesgericht Frankfurt in einer Entscheidung vom Dezember 2012 angeschlossen. Es stellte fest, dass der Weiterverkauf von einzelnen Lizenzen, die ursprünglich im Rahmen eines Volumenlizenzvertrags erworben wurden, „nicht zu der Annahme (führt), dass hier eine unzulässige Aufspaltung erfolgte.“

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