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VERKAUF | ANKAUF

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
usedSoft-AG-Gruppe,
im folgenden „usedSoft“, für den Verkauf von Software
(Verkaufs-AGB)

Präambel

  1. Wird in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verkaufs-AGB) von „usedSoft“ gesprochen, sind von diesem Begriff sämtliche Unternehmen der usedSoft-AG-Gruppe erfasst. Hierzu zählen die usedSoft AG, CH-Zug, die usedSoft Schweiz AG, CH-Zug, die usedSoft Österreich GmbH, A-Wien, sowie die HHS usedSoft GmbH, D-München.

  2. Die nachfolgenden AGB finden in den Fällen Anwendung, in denen usedSoft Software an ihre Kunden verkauft.

  3. Das Vertragsverhältnis zwischen UsedSoft und dem Kunden unterliegt ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (CISG).
 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Nachstehende AGB gelten ausschließlich; abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Vorbehaltlose Annahme von Bestellungen bedeutet keine Anerkennung der Bedingungen des Kunden.

  2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

  3. Die AGB gelten auch für alle künftigen Verträgen zwischen usedSoft und dem Kunden.
 

§ 2 Leistungsinhalt, Vertragsschluss

  1. usedSoft vertreibt Softwarelizenzrechte. Leistungsinhalt ist demnach die Übertragung des Nutzungsrechts an Softwareprogrammen. Der Umfang des Nutzungsrechts richtet sich nach den zwingenden Vorschriften des Urheberrechts sowie den rechtsverbindlichen Lizenzbedingungen des Inhabers des Urheberrechts. Es werden die Nutzungsrechte an den benannten Softwareprogrammen in dort bezeichneten Version übertragen.

  2. Vom Kunden unterzeichnete Auftragsformulare verstehen sich als Angebot des Kunden, sofern nicht im Einzelfall erkennbar, etwa durch beiderseitige Unterzeichnung, der sofortige Vertragsschluss vereinbart wurde. usedSoft kann ein solches Angebot binnen vier Wochen annehmen.

  3. Der geschuldete Leistungsinhalt ergibt sich abschließend aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, dem geschlossenen Vertrag oder der Rechnung der usedSoft.
 

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die in den jeweiligen Auftragsbestätigungen von usedSoft angegebenen Preise. Diese Preise verstehen sich, sofern durch nationale oder internationale Vorschriften erforderlich, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Rechnungen der usedSoft sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  3. Der Kunde ist berechtigt, mit bestehenden Forderungen gegenüber usedSoft aufzurechnen, sofern diese von usedSoft nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
 

§ 4 Lieferung, Termine

  1. Liefer- und Leistungstermine ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag. Ist nichts abweichendes vereinbart, handelt es sich bei angegebenen Terminen jeweils um „ca.-Fristen“.

  2. Alle Leistungsverpflichtungen von usedSoft stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. usedSoft ist bei unverschuldeter nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung und bei sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Hindernissen berechtigt, die Rechtsübertragung um einen angemessenen Zeitraum hinauszuschieben.
 

§ 5 Kein Service; Systemverantwortung

  1. usedSoft betreibt einen reinen Lizenzrechtehandel. Serviceleistungen, Installationshilfen oder dergleichen werden daher nicht erbracht.

  2. Für die Betriebsfähigkeit der Programme, für die die Lizenzrechte von usedSoft erworben wurden, sowie alle mit dem Betrieb der Programme zusammenhängenden Fragen ist allein der Kunde verantwortlich.
 

§ 6 Gewährleistung, Haftung, gesetzliche Rechte

  1. Die Haftung von usedSoft für entstandene Schäden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
 

§ 7 Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen zwischen usedSoft und dem Kunden ist München oder das Gericht am Sitz des Kunden je nach Wahl von usedSoft.
 

§ 8 Sonstiges

  1. Sämtliche Vereinbarungen sowie etwaige ergänzende oder abweichende Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


Stand: April 2009

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