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Territorialitätsprinzip

Das sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht verankerte Territorialitätsprinzip ist ein international verbreiteter Rechtsgrundsatz, gemäß dem alle Personen und Unternehmen unabhängig von Ihrer Nationalität bzw. Herkunft dem Rechtssystem des Staates unterworfen werden, auf dessen Territorium sie sich aktuell aufhalten bzw. Geschäfte betreiben.

Im Urheberrecht heißt dies konkret, dass urheberrechtliche Ansprüche individuell immer nur in dem Land geschützt werden können, für das entsprechende Rechte, z.B. vom Hersteller einer Software angemeldet werden bzw. von Rechts wegen bestehen.

Innerhalb der Europäischen Union ist allerdings von einer einheitlichen Rechtssituation auszugehen, da die deutschen Vorschriften über das Urheberrecht bei Computerprogrammen auf der europäischen Richtlinie 91/250/EWG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen beruhen. Innerhalb der EU erschöpft sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers, wenn mit Zustimmung des Rechteinhabers ein Computerprogramm erstmalig auf dem Territorium der Europäischen Union in Verkehr gebracht worden ist.

Vergleichen Sie dazu die EuGH-Pressemitteilung vom 3.7.2012.