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Registrierungspflicht beim Kauf von Software

Käufer einer Software werden meist per Online-Formular oder E-Mail-Follow-Up dazu aufgefordert, ihr erworbenes Produkt beim Hersteller registrieren zu lassen. Häufig wird dies mit den dann vermeintlich erst entstehenden oder verbesserten Support-Möglichkeiten und etwaigen Update-Optionen begründet. Aber gibt es überhaupt eine Registrierungspflicht? Die damit verbundenen privaten Angaben in Verbindung mit produktspezifischen Daten sind nämlich durchaus nicht immer im Interesse aller Käufer.

Registrierungspflichten können z.B. nicht zu einer Einschränkung der gesetzlichen Erschöpfungswirkung führen. Durch eine vertraglich auferlegte Registrierungspflicht kann deswegen die Weiterveräußerbarkeit von Software nicht eingeschränkt werden. Ein Zustimmungsvorbehalt zugunsten eines Herstellers im Fall der Weiterveräußerung der Software ist grundsätzlich unwirksam.