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Rechtssicherheit beim Software Kauf

Die Aussicht auf unternehmerisch lukrative Verträge sollte nicht zur Aufgabe juristischer Prinzipien führen. Rechtssicherheit zu schaffen, ist deshalb auch ein wichtiges Anliegen von usedSoft.

Die Erkenntnis, dass im scharf kalkulierten Einkauf eine Hauptquelle des Unternehmensgewinns liegen kann, ist Richtschnur für das Handeln vieler Entscheider. Dass ebenso gültige wie leistungsfähige gebrauchte Software-Lizenzen für eine wachsende Nachfrage sorgen, kommt insofern nicht überraschend. Doch ist wie bei anderen intelligenten Geschäftsmodellen auch in diesem Bereich für unprofessionell oder gar betrügerisch vorgehende Glücksritter Platz. Man denke nur an die mit übelsten Spam-Methoden operierenden Werber für angeblich völlig legale und funktionsfähige OEM-Software, deren Website dann regelmäßig nicht über die elementaren Angaben eines seriösen Impressums (bzw. entsprechende Informationen in einer About Us-Sektion) verfügen. Bei fehlender ladungsfähiger Anschrift ist von einer Rechtssicherheit des Einkaufs dann auch eher nicht auszugehen.

Ähnlich sieht es mitunter bei vergleichbaren Angeboten bei Ebay aus, wo häufig nur Updates oder hardwaregebundene Recovery-Versionen angeboten werden.

Rechtssichere Software auch in „gebrauchtem Zustand“ kaufen zu können, ist aus Sicht des Käufers somit ohne wenn und aber eine unverzichtbare Forderung an den Software-Händler.