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Lizenzkosten

Beim Thema „Kosten sparen“ stellt in Betrieben ohne Zweifel die eingesetzte Unternehmenssoftware eine relevante Größe dar.

Die Lizenzkosten für ein Produkt sind immer Bestandteil einer Lizenzvereinbarung. Sie können vollkommen entfallen, wie etwa bei Open-Source-Produkten. Sofern Kosten für eine (oder mehrere) Lizenzen anfallen, so variieren diese Kosten pro Lizenz in der Höhe naturgemäß, da bei Wahrnehmung eines Lizenzprogramms des Herstellers oder der Abnahme eines größeren Kontingents von gebrauchten Einzellizenzen eines Händlers die Konditionen günstiger werden. Von Fall zu Fall unterschiedlich bleibt auch die Festlegung bei gemieteten Lizenzen, ob eine Nutzungsgebühr für die Lizenz einmalig, in Raten oder auch nach einem bestimmten Zeitraum wiederkehrend anfällt.

Lizenzkosten können häufig erheblich reduziert werden.

Insbesondere mit dem Erwerb gebrauchter Software lassen sich für Unternehmen aller Betriebsgrößen relevante Einsparungen erzielen. Diese liegen bei bis zu 50% gegenüber neuen Lizenzen. usedSoft als Händler von gebrauchten Software-Lizenzen sorgt dafür, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer ein erhebliches Einsparpotenzial rechtssicher realisieren können.

Wie der Stand der EU-Rechtssprechung zum Thema „Kosten sparen durch Gebrauchtsoftware“ ist, entnehmen Sie u.a. unserer Erläuterung und der EuGH-Pressemitteilung vom 3.7.2012.