Menü

Lizenz

usedSoft handelt mit gebrauchter Software und dabei mit Lizenzen für verschiedenste Produkte.

Der Begriff der Lizenz ist aus dem Lateinischen abgeleitet (licere=erlauben, gestatten) und bezeichnet die Erteilung einer Erlaubnis, ohne die kein Recht bestünde, einen bestimmten immateriellen Gegenstand wie ein dem Urheberrecht entstammendes Recht, eine bildliche Darstellung, oder eben auch eine Software zu nutzen oder zu vertreiben.

Lizenzen können dabei verschiedene Spezifizierungen erfahren.

Beispiele für Gegenstände von Lizenzverträgen sind Marken, Patente, Geschmacks- und Gebrauchsmuster (gewerbliche Schutzrechte).

Ihre Nutzung kann beispielsweise eine zeitliche Einschränkung enthalten, so dass nach einer Ablauffrist eine erneute Lizenzgebühr fällig wäre. Lizenzen können selbstverständlich und in erster Linie auch an eine Person gebunden sein; die personengebundene Lizenz ist in der Regel eine einfache Lizenz, was bedeutet, dass der Lizenznehmer keine exklusiven Rechte an der Lizenz erwirbt, sondern diese wie auch Hunderte, Tausende oder Millionen anderer Nutzer erhält. Im Gegensatz dazu ist es freilich auch möglich, eine exklusive sogenannte ausschließliche Lizenz zu vergeben bzw. zu erhalten. Dies kann z.B. im Vertrieb interessant sein, wenn außerhalb der Landesgrenzen ein Produkt oder Service über genau einen starken Partner promotet oder verkauft werden soll. Wie das eben genannte Beispiele verdeutlicht, ist auch eine räumliche Einschränkung der Gültigkeit einer Lizenz möglich.

Im Buchhandel spielen Lizenzverkäufe in bestimmten Sprachräumen je nach Verlagspolitik eine unterschiedlich wichtige Rolle, bedürfen dann aber ebenfalls der Lizenzerteilung.

Auch staatliche oder öffentlich-rechtliche Instanzen (etwa die Landesmedienanstalten oder dazu eigens staatlich beauftragte Verbände) können Lizenzen vergeben, zum Beispiel Piloten bzw. Fluglizenzen, Funklizenzen, Führerscheine, Lizenzen für die Ausstrahlung von Rundfunk- und/oder Fernsehsendungen oder auch zum Betrieb von Mobilfunk-Anlagen.

Neben der Lizenz für Vertrieb bzw. Verkauf eines Produkts kann auch für die Produktion einer Ware eine Lizenz erteilt werden.

Bei einem Lizenzerwerb werden beim Kauf einmalige bzw. bei einer Miete rekurrierende Lizenzgebühren fällig, die allerdings in Unternehmen auch steuermindernd angesetzt werden können.

Zum aktuellen Stand des Lizenzrechts für gebrauchte Software sehen Sie bitte auch unsere diesbezügliche Erläuterung und die EuGH-Pressemitteilung vom 3.7.2012.