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UPDATES & WARTUNG Drucken E-Mail
Ob neu oder gebraucht: In punkto Updates und Wartung wird jede Software gleich behandelt. Sprich: Eine Update-berechtigte Version behält ihren Status auch als gebrauchte Software bei. Der Zweitkäufer kann demnach ebenso wie der Ersterwerber die gewünschten Updates beim Hersteller erwerben.

Für viele Anwender ergeben sich hieraus weitere hochinteressante Einsparmöglichkeiten: So kann ein Unternehmen Lizenzen einer älteren, Update-berechtigten Version kostengünstig auf dem Gebrauchtmarkt beschaffen – und anschließend die entsprechenden Updates beim Hersteller nachkaufen. Die Summe der Kosten liegt in der Regel deutlich unter dem Preis einer aktuellen Vollversion.

Ebenso stehen auch sämtliche After-Sales-Leistungen der Hersteller (Wartung, Support) für gebrauchte Lizenzen zur Verfügung. Hat ein Unternehmen gebrauchte Lizenzen erworben, wendet es sich anschließend an den Hersteller und bietet ihm an, diese unter Wartung zu nehmen. Dieser Vorgang ist erfahrungsgemäß vollkommen unproblematisch, da die Hersteller die Wartung schon aus reinem Eigeninteresse nicht ablehnen – bedeuten doch Wartungsverträge reinen Profit.

Darüber hinaus ließen sich schwerwiegende rechtliche Bedenken anführen, würde ein Hersteller die Wartung der von ihm produzierten Software verweigern: Ein solcher Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung würde einen klaren Verstoß gegen das europäische Kartellrecht bedeuten. Allein deshalb hat auch noch nie ein Hersteller Wartung oder Updates abgelehnt.
 
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