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DEZEMBER 2008 |
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ZDNet: Software aus zweiter Hand – gebraucht kaufen ohne Ärger
In einem umfassenden Hintergrund-Artikel widmet sich das IT-Fachportal „ZDnet“ der Rechtslage rund um den Handel mit gebrauchter Software. Rechtsprechung und Gesetzgebung hinken, so ein Fazit der Redaktion, den technologischen Entwicklungen mehrere Jahre hinterher. Die Differenzierung zwischen Software auf CD und solcher, die per Online-Übertragung erworben wurde, sollte Hersteller aber besser nicht dazu verleiten, ihre Software vermehrt als Download anzubieten. Denn: „Der Grat zwischen Produktverkauf und Dienstleistung ist dann nur noch sehr schmal, und bei Dienstleistungen gelten ganz andere, für den Anbieter nicht unbedingt günstigere Gewährleistungsansprüche.“
Eindeutig sei hingegen, was die Unternehmen zum Kauf gebrauchter Lizenzen bewege: Käufer berichteten von Einsparungen zwischen 30 und 60%. Ein weiterer, für viele Kunden ausschlaggebender Faktor sei die Tatsache, dass auf dem Gebrauchtmarkt auch ältere Programm-Versionen problemlos erworben werden könnten.
Die wilden Zeiten des Gebraucht-Marktes, so das Resümee der Redaktion, seien offensichtlich vorbei. Heute böten seriöse Händler Absicherung durch notarielle Testierung, die jeden Verdacht auf Raubkopien im Keim ersticken.
Den vollständigen Artikel sowie Video-Interviews mit Urheberrechtsexperte Prof. Dr. Olaf Sosnitza, 2ndsoft-Geschäftsführer Dirk Lynen, Rechtsanwalt Dr. Kay Diedrich sowie Lizenzmanagement-Experte und usedSoft-Mitgründer Dr. Reiner Hirschberg, finden Sie hier.
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NOVEMBER 2008 |
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KOMMUNE21: „Aus zweiter Hand“
„Behörden sind gut beraten, sich mit dem Thema Gebraucht-Software zu beschäftigen“, so der Rat von Claudia Nottbusch, Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Und zwar nicht nur wegen der deutlichen Einsparpotenziale von bis zu 50%, sondern insbesondere auch, weil das Vergaberecht die Berücksichtigung von Gebraucht-Software-Anbietern in bestimmten Fällen sogar vorschreibe. Hintergrund sind vergaberechtliche Prinzipien wie Wettbewerbs- und Diskriminierungsgrundsatz. „Der Kauf von Gebraucht-Software ist legal“, so die Fachanwältin. Dies gelte nicht nur für Einzellizenzen auf CD, sondern - laut Urteil des Landgerichts München - ebenso für einzelne Lizenzen aus Microsoft-Volumenverträgen. Angebote seriöser Anbieter für gebrauchte Software müssten daher in einer Ausschreibung grundsätzlich berücksichtigt werden, wie auch die Vergabekammer Düsseldorf unlängst entschieden hat.
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AUGUST 2008 |
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E-MEDIA: „JETZT GEBRAUCHTE SOFTWARE KAUFEN!“
Die österreichische Computer-Fachzeitschrift e-media startet den Aufruf: „Jetzt gebrauchte Software kaufen!“ – Auf diese Weise spare man beim Software-Kauf nicht nur Geld, sondern erhalte auch Programme, die neu gar nicht mehr erhältlich seien. usedSoft, einer der führenden europäischen Gebrauchtsoftware-Anbieter aus Deutschland, bietet sein Angebot seit einigen Monaten auch in Österreich an. Egal ob Microsoft, Symantec oder anderen Business-Software: Rund eine Million Lizenzen habe man bei usedSoft stets auf Lager.
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AUGUST 2008 |
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WIRTSCHAFTSBLATT (ÖSTERREICH): GEBRAUCHTE SOFTWARE IST DOCH ZULÄSSIG
Prof. Dr. Friedrich Rüffler, einer der führenden österreichischen Wettbewerbsrechtler, räumt mit der von Microsoft verbreiteten Behauptung auf, der Handel mit gebrauchter Software sei rechtlich nicht zulässig.
Tatsache sei vielmehr, dass die überwiegenden Gründe für die Zulässigkeit des Erwerbs von gebrauchter Software sprächen, betont Rüffler. Grundlage des Gebrauchtsoftware-Handels ist der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz. Er besagt, dass sich das Verbreitungsrecht des Herstellers erschöpft, nachdem er selbst sein Werk in Verkehr gebracht hat. Das gilt für Software auf Datenträgern genauso wie z.B. für ein Buch. Denn auch beim Softwarekauf handele es sich, so das Urteil des obersten Gerichtshofs, schlichtweg um einen Sachkauf, bei dem der Erschöpfungsgrundsatz anzuwenden sei. Rüffler ist überzeugt, dass dies parallel auch für online übertragene Software gilt.
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AUGUST 2008 |
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COMPUTERZEITUNG: URTEIL ZU GEBRAUCHTSOFTWARE STÖßT AUF UNVERSTÄNDNIS
Die Entscheidung der Münchner Richter im Verfahren Oracle gegen usedSoft stößt in Fachkreisen auf Widerspruch, berichtet die Computerzeitung in ihrer Online-Ausgabe. So kritisiert Olaf Sosnitza, Professor für Urheber- und Handelsrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, das Urteil als unzeitgemäß und in der Sache für nicht haltbar: „Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts ist es urheberrechtlich völlig irrelevant, ob Software vom Nutzer nur angesehen oder genutzt wird.“ Heftige Kritik erntet auch die Aussage des OLG, die Rechtslage sei eindeutig. Sosnitza, selbst Richter am OLG Nürnberg, hält dem entgegen, dass verschiedene Gerichte den Handel mit gebrauchter Software für urheberrechtlich zulässig befunden haben.
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JUNI 2008 |
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DRIVE: „NO RISK, NO FUN“
Der Software-Gebrauchtmarkt ist ein spannendes Feld: Insbesondere usedSoft bringe mit dem innovativen Geschäftsmodell die Software-Giganten global auf Trab, berichtet das Unternehmer-Magazin „Drive“. Mit dem Verkauf von gebrauchten Lizenzen für Windows XP und Co habe Pionier usedSoft den Markt für Gebraucht-Software erst hoffähig gemacht. Die Arbeit wird belohnt: „Seit 2004 haben wir unser Umsatzvolumen in jedem Jahr verdoppelt, 8,5 Millionen Euro waren es 2007“, so Geschäftsführer Peter Schneider im Interview. Mit inzwischen 700 Kunden in fast allen EU-Ländern wächst das Geschäft immer weiter. In der Schweiz und Österreich ist usedSoft bereits vertreten, jetzt folgen Niederlassungen in Italien und Spanien.
© Drive Magazin, GeKo Gmbh Winnenden
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JUNI 2008 |
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DER SCHMITT-BRIEF: GEBRAUCHTE SOFTWARE-LIZENZEN
„Rechtlich ist der Handel mit gebrauchten Programm-Lizenzen nicht zu beanstanden“, stellt der renommierte Schmitt-Brief in seiner Ausgabe vom 20. Juni fest. Lizenzen dürften demnach generell weiterverkauft werden. Laut Expertenschätzungen blieben in Betrieben über 40% der Software-Lizenzen ungenutzt, so die Redaktion: Statt diese Werte verstauben zu lassen, setzten immer mehr Unternehmen auf den Software-Gebrauchtmarkt, um die Lizenzen wieder in liquide Mittel zu verwandeln. Und auch beim Kauf von Software sei der Gebraucht-Markt gefragt: Dieser böte nicht nur Preisvorteile von bis zu 50%, sondern es ließen sich darüber hinaus Lizenzen erwerben, die im regulären Handel nicht mehr geführt werden.
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MAI 2008 |
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CHANNELPARTNER: USEDSOFT DARF MIT MICROSOFT-SOFTWARE HANDELN
Das Landgericht München hat in einem bereits rechtskräftigen Urteil entschieden, dass einzelne Software-Lizenzen aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen gebraucht weiterverkauft werden dürfen.
Konkret bedeutet das, so berichtet das IT-Medium Channelpartner, wenn Microsoft mehrere Nutzungsrechte in einem Volumen-Paket mit z.B. nur einer Master-CD verkauft, dann erschöpft sich sein Verbreitungsrecht trotzdem in Bezug auf jede einzelne Lizenz. Diese dürfen folglich auch einzeln weiterverkauft werden, und nicht nur in Form des ursprünglichen Pakets. Mit diesem Urteil verwarf das Gericht die Rechtsauffassung von Microsoft, nach welcher der Käufer einer Volumenlizenz keine Einzellizenzen erwirbt, sondern nur ein Vervielfältigungsrecht.
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MAI 2008 |
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: HANDEL MIT GEBRAUCHTEN MICROSOFT-VOLUMENLIZENZEN IST LEGAL
Das Landgericht München hat den Handel mit „gebrauchten“ Microsoft-Lizenzen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt, berichtet die renommierte Fachzeitschrift IT-Business. Die Aufsplittung von Volumenlizenzen, bei denen dem Ersterwerber eine Masterkopie überlassen wurde, ist legal. Bisher seien Kunden „gebrauchter“ Software hinsichtlich der Rechtslage immer wieder von Software-Herstellern verunsichert worden. Schuld daran, so IT-Business, sind vor allem die Unternehmen Microsoft und Oracle. Diese betonten immer wieder, dass es ihrer Genehmigung bedürfe, Software-Lizenzen, insbesondere aus Volumenverträgen, zu übertragen. Dabei, so urteilte das Landgericht München, habe sich mit der Weitergabe einer Masterkopie das Verbreitungsrecht des Herstellers erschöpft. IT-Business betont, Microsoft könne nach dem Erstverkauf nicht weiter mitreden, was mit der Software passiert, solange Lizenzen nicht unerlaubt kopiert würden.
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MAI 2008 |
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KOMMUNALINFO: „GEBRAUCHT-SOFTWARE - BEHÖRDEN AUF SPARKURS“
Auch die öffentliche Verwaltung hat den Kauf gebrauchter Software für sich entdeckt, berichtet die Zeitschrift Kommunalinfo24 in ihrer Mai-Ausgabe 2008. usedSoft, einer der führenden Gebraucht-Softwareanbieter, verzeichnet einen deutlichen Nachfrageschub bei deutschen Behörden. So hat die Landeshauptstadt München mit dem Kauf von 2.000 gebrauchten Microsoft-Lizenzen über 50% Ersparnis gegenüber dem Neupreis erzielt. Nun folgen ihr immer mehr Behörden, die sich ebenfalls für usedSoft-Lizenzen entscheiden. So konnte die Stadt Neckarsulm auf diese Weise 60% Kosten einsparen. „Wir sehen uns dem sparsamen Umgang mit öffentlichen Geldern verpflichtet. Die Möglichkeit, gebrauchte Software einzukaufen, hat deshalb gleich unser Interesse geweckt“, betont Detlef Klein von der Stadt Neckarsulm. Die steigende Nachfrage nach gebrauchten Lizenzen ist nicht zuletzt auf die positive rechtliche Entwicklung zurückzuführen. Denn gesetzlich ist der Software-Handel inzwischen allgemein anerkannt.
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APRIL 2008 |
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COMPUTERWOCHE: „WAS DER GEBRAUCHTMARKT BIETET“
Zahlreiche Studien zeigen, dass ein Großteil aller deutschen Unternehmen falsch lizenziert ist. Einerseits wird häufig Software genutzt, für die nicht in ausreichendem Maße Rechte erworben wurden, andererseits verstauben Lizenzen, für die keinerlei Verwendung mehr besteht. Die Computerwoche berichtet, wie der Gebraucht-Softwaremarkt in beiderlei Hinsicht Abhilfe schaffen kann: Während überschüssige Lizenzen wieder zu Geld gemacht werden, können Unternehmen fehlende Lizenzen mit bis zu 50% Ersparnis nachkaufen. Und weil Gebrauchthändler in keiner Weise verpflichtet sind, die Hersteller über ihre Transaktionen zu informieren, verläuft ein Nachkauf von gebrauchten Lizenzen schnell und geräuschlos. Das schützt Unternehmen nicht nur vor den rechtlichen Konsequenzen, die bei Unterlizenzierung drohen, sondern auch vor den oftmals empfindlichen Strafgebühren der Software-Hersteller.
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MÄRZ 2008 |
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ZDNet: „SO SPAREN FIRMEN RICHTIG GELD“
Der international führende IT-Branchendienst ZDnet analysierte kürzlich Situation und Perspektiven des Marktes für Gebraucht-Software. Gleich in der Überschrift heißt es: „So sparen Firmen richtig Geld“. Und der Redakteur resümiert, dass die Rechtssicherheit und die Mängel des neuen Microsoft-Betriebssystems Winsows Vista den Markt für gebrauchte Software beflügeln – mit usedSoft als einem der führenden Anbieter an der Spitze.
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Top 5 Artikel
Kommune21
November 2008
„Aus zweiter Hand“

Wirtschaftswoche
20. Oktober 2008
„Heißes Eisen“

e-media
August 2008
„Jetzt gebrauchte Software kaufen!“

DRIVE
Juni 2008
„No risk, no fun“

ChannelPartner
Mai 2008
„usedSoft darf mit Microsoft-Software handeln“

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