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OKTOBER 2006 |
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LANDGERICHT HAMBURG: USEDSOFT DARF MIT 'GEBRAUCHTEN' MICROSOFT-LIZENZEN HANDELN
Das Landgericht Hamburg hat bestätigt, dass der Handel mit gebrauchter Microsoft-Software rechtmäßig ist. Dies gilt auch für den Weiterverkauf einzelner Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen.
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AUGUST 2006 |
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HANDEL MIT GEBRAUCHTSOFTWARE BLEIBT ZULÄSSIG
Der Handel mit gebrauchter Software bleibt nach dem Urteil des OLG München zulässig. Das Urteil bezieht sich nur auf Oracle-Software, und auch nur dann, wenn diese online übertragen wird.
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