Gebrauchte Software-Lizenzen
Die Diskussion über den Handel und Verkauf gebrauchter Software-Lizenzen wird sich in den nächsten Jahren zu einer ökonomischen Leitdebatte entwickeln.
Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 3. August 2006 wurde vorläufig festgestellt, dass für den Fall einer ausschließlich oder vorwiegend über Download verfügbaren Software (wie im Fall des Software-Herstellers Oracle) der Erschöpfungsgrundsatz so nicht anwendbar bzw. in diesem Fall überdehnt worden sei. Hingegen gibt es für eine Interpretation keine Hinweise, die in dem Urteil ein grundsätzliches Verbot des Handels mit gebrauchten Software-Lizenzen zu erkennen glaubt.
Kunden der Firma usedSoft wie auch prominente Einkäufer aus bedeutenden Industrieunternehmen haben wiederholt erkennen lassen, für wie bedeutend sie eine nachdrückliche Stärkung der Verfügungsfreiheit über das Eigentum halten. Es gibt auch Stimmen, die in der juristischen Stärkung des Handels mit gebrauchten Software-Lizenzen eine überfällige Korrekturmöglichkeit für überteuerte Softwarepreise der letzten Jahrzehnte sehen.
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