Lizenzkette
Ein lückenloser Nachweis vom Hersteller bis zum letzten Besitzer, also entlang der gesamten Lizenzkette, ist für den Käufer einer gebrauchten Software-Lizenz zwar prinzipiell nicht erforderlich. Ob das Lizenzrecht besteht, kann aber im Streitfall letztendlich nur über die Lizenzkette nachgewiesen werden. Das Notartestverfahren von usedSoft verschafft Käufern von gebrauchten Lizenzen Rechtssicherheit, insofern es vom Verkäufer der Softwarelizenzen urkundlich bestätigen lässt, dass Rechte auf Softwarenutzung existieren. Dabei werden u.a. Lieferscheinnummer und Bestellnummer angegeben.
Der Verkäufer bestätigt außerdem, dass die Softwarelizenzen nicht mehr verwendet werden und lizenzierte Programme vollständig von den Rechnern entfernt wurden.
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