Ankaufs-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der usedSoft-Gruppe (nachfolgend „usedSoft“) für den Ankauf von Software

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Ankaufs-AGB gelten nur für die usedSoft Internationel AG mit Sitz in CH-Zug (nachfolgend „usedSoft“)

Die Ankaufs-AGB finden in den Fällen Anwendung, in denen usedSoft Software von Lieferanten ankauft.

Das Vertragsverhältnis zwischen UsedSoft und dem Lieferanten unterliegt ausschließlich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (CISG).

§ 2 Geltungsbereich

Die Ankaufs-AGB gelten ausschließlich; abweichende oder ergänzende Bedingungen des Lieferanten wie auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung der Bedingungen des Lieferanten.

Die Ankaufs-AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.

Die Ankaufs-AGB gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen usedSoft und dem Lieferanten.

§ 3 Lieferbedingungen

Die an usedSoft gelieferte Software kann im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verwendet und weiterveräußert werden. Ein Eigentumsvorbehalt des Lieferanten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises besteht nicht.

Die jeweilige Lieferung der Software erfolgt entsprechend der zugrunde liegenden Bestellung und dem darin festgelegten Liefertermin. Können Liefertermine nicht eingehalten werden, wird dies usedSoft unverzüglich angezeigt. Im Übrigen sind die in den Bestellungen genannten Liefertermine verbindlich.

usedSoft ist berechtigt, die Annahme von Software, die nicht zu dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin geliefert wird, zu verweigern.

Der Lieferant sichert zu, dass die Software einschlägigen Normen und dem Stand der Technik entspricht, insbesondere frei von Rechten Dritter ist.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Es gelten die in den jeweiligen Bestellungen von usedSoft angegebenen Preise.

Der Lieferant hat Rechnungen unter Angabe der Bestell- und Artikelnummer unverzüglich nach Versand der Ware zu erstellen. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.

Rechnungen des Lieferanten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang unter Abzug von 3 % Skonto, im Übrigen 30 Tage nach Rechnungseingang netto zahlbar.

usedSoft ist berechtigt mit bestehenden Forderungen gegenüber dem Lieferanten aufzurechnen. Dies gilt auch für Forderungen, die vom Lieferanten bestritten werden oder nicht rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Gewährleistungen, Haftung, gesetzliche Rechte

Die Gewährleistung und Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle von der usedSoft aktiv geführten Streitigkeiten aus Verträgen zwischen ihr und einem Lieferanten ist Zug/Schweiz oder das Gericht am Sitz des Lieferanten je nach Wahl der usedSoft.

§ 7 Sonstiges

Sämtliche Vereinbarungen sowie etwaige ergänzende oder abweichende Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: März 2013

Verkaufs-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der usedSoft-Gruppe (nachfolgend „usedSoft“) für den Verkauf von Software

§ 1 Allgemeines

Die Verkaufs-AGB gelten für alle der usedSoft-Gruppe angehörenden Unternehmen (nachfolgend „usedSoft“ genannt), somit die usedSoft Deutschland GmbH (München), die usedSoft Schweiz AG (CH-Zug), die usedSoft Österreich GmbH (A-Wien) sowie die usedSoft International AG (CH-Zug).

Die Verkaufs-AGB finden in den Fällen Anwendung, in denen usedSoft Software an ihre Kunden verkauft und/oder Nutzungsrechte lizenziert oder veräußert.

§ 2 Geltungsbereich

Die Verkaufs-AGB gelten ausschließlich; abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden wie auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Vorbehaltlose Annahme von Bestellungen durch usedSoft bedeutet keine Anerkennung der Bedingungen des Kunden.

Die Verkaufs-AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.

§ 3 Leistungsinhalt, Vertragsschluss

usedSoft vertreibt Software und/oder Softwarelizenzrechte. Leistungsinhalt ist demnach die Übertragung der Software und/oder des Nutzungsrechts an Softwareprogrammen. Der Umfang des Nutzungsrechts richtet sich nach den zwingenden Vorschriften des Urheberrechts sowie den rechtsverbindlichen Lizenzbedingungen des Inhabers des Urheberrechts. Es werden die Nutzungsrechte an den benannten Softwareprogrammen in dort bezeichneter Version übertragen.

Vom Kunden unterzeichnete Auftragsformulare verstehen sich als Angebot des Kunden. usedSoft kann ein solches Angebot binnen vier Wochen annehmen.

Der geschuldete Leistungsinhalt ergibt sich abschließend aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, dem geschlossenen Vertrag oder der Rechnung der usedSoft.

Soweit die Installation/Aktivierung der Softwareprogramme, an denen der Kunde Nutzungsrechte von usedSoft erworben hat, die Eingabe eines vom Hersteller vergebenen Nummern-Codes, z.B. Product-Key, Installations-ID, Product-ID, etc. (nachfolgend „Aktivierungscode“) erfordert, ist für jedes erworbene Softwarelizenzrecht jeweils ein Aktivierungscode im Lieferumfang enthalten. Die vom Hersteller vorgegebenen Eingabeverfahren sind bei der Verwendung des Aktivierungscodes genau zu beachten.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Es gelten die in den jeweiligen Auftragsbestätigungen von usedSoft angegebenen Preise. Diese Preise verstehen sich rein netto und, sofern durch nationale oder internationale Vorschriften erforderlich, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen der usedSoft sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug schuldet der Kunde den gesetzlichen Verzugszins.

Der Kunde ist berechtigt, mit bestehenden Forderungen gegenüber usedSoft aufzurechnen, sofern diese von usedSoft nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

§ 5 Lieferung, Termine

Liefer- und Leistungstermine ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag. Ist nichts Abweichendes vereinbart, handelt es sich bei angegebenen Terminen jeweils um „ca.-Fristen“.

Alle Leistungsverpflichtungen von usedSoft stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. usedSoft ist bei unverschuldeter nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung und bei sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Hindernissen berechtigt, die Rechtsübertragung um einen angemessenen Zeitraum hinauszuschieben ohne Kosten- oder Entschädigungspflichtig zu werden.

§ 6 Kein Service; Systemverantwortung

usedSoft vertreibt ausschließlich Softwarelizenzen und –programme. Serviceleistungen, Installationshilfen oder dergleichen werden nicht erbracht.

Für die Betriebsfähigkeit der Programme, für die die Lizenzrechte von usedSoft erworben wurden, sowie alle mit dem Betrieb der Programme zusammenhängenden Fragen ist allein der Kunde verantwortlich. usedSoft übernimmt keine Haftung für Softwarefehler und Folgeschäden.

§ 7 Gewährleistung, Haftung, gesetzliche Rechte

Die Haftung von usedSoft für entstandene Schäden wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle von der usedSoft Deutschland GmbH aktiv geführten Streitigkeiten aus Verträgen zwischen ihr und einem Kunden ist München (Landgerichtsbezirk München I) oder das Gericht am Sitz des Kunden je nach Wahl der usedSoft Deutschland GmbH. Im Übrigen ist Gerichtsstand München (Landgerichtsbezirk München I). Das Vertragsverhältnis zwischen der usedSoft Deutschland GmbH und dem Kunden unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle von der usedSoft Schweiz AG aktiv geführten Streitigkeiten aus Verträgen zwischen ihr und einem Kunden ist Zug/Schweiz oder das Gericht am Sitz des Kunden je nach Wahl der usedSoft Schweiz AG. Im Übrigen ist Gerichtsstand Zug/Schweiz. Das Vertragsverhältnis zwischen der usedSoft Schweiz AG und dem Kunden unterliegt ausschließlich schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle von der usedSoft Österreich GmbH aktiv geführten Streitigkeiten aus Verträgen zwischen ihr und einem Kunden ist Wien/Österreich oder das Gericht am Sitz des Kunden je nach Wahl der usedSoft Österreich GmbH. Im Übrigen ist Gerichtsstand Wien/Österreich. Das Vertragsverhältnis zwischen der usedSoft Österreich GmbH und dem Kunden unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle von der usedSoft International AG aktiv geführten Streitigkeiten aus Verträgen zwischen ihr und einem Kunden ist Zug/Schweiz oder das Gericht am Sitz des Kunden je nach Wahl der usedSoft International AG. Im Übrigen ist Gerichtsstand Zug/Schweiz. Das Vertragsverhältnis zwischen der usedSoft International AG und dem Kunden unterliegt ausschließlich schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (CISG).

§ 9 Sonstiges

Sämtliche Vereinbarungen sowie etwaige ergänzende oder abweichende Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: März 2013