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AUGUST 2008 |
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MICROSOFT SCHÜCHTERT KUNDEN EIN
Die Mitteilung von Microsoft, "auffällig gewordene Produktkeys“ gesperrt zu haben, hat mit usedSoft gar nichts zu tun und ist eine massive Einschüchterung der Kunden. Denn: Dass identische Produktkeys von verschiedenen Kunden gleichzeitig genutzt werden, ist keineswegs ein sichererer Hinweis auf rechtswidrige Nutzung, sondern Teil des Microsoft-Vertriebsmodells. Dass sich Microsoft in diesem Zusammenhang auf das jüngste Oracle-Urteil des OLG München beruft, ist leicht durchschaubare Propaganda.
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AUGUST 2008 |
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VERGABEKAMMER DÜSSELDORF: BEHÖRDEN MÜSSEN GEBRAUCHT-SOFTWARE ZULASSEN
Behörden sind verpflichtet, bei der Ausschreibung von Standard-Software auch Anbieter gebrauchter Software zuzulassen. Die Vergabekammer Düsseldorf entschied in einem Nachprüfungsverfahren, dass der Ausschluss von Gebraucht-Softwareanbietern gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und gegen die VOL/A verstößt. Der Beschluss ist rechtskräftig und hat weit reichende Folgen für den Software-Einkauf durch Behörden - nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass 70 Prozent der deutschen Kommunen faktisch pleite sind.
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JULI 2008 |
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USEDSOFT RUFT BUNDESGERICHTSHOF AN
Im Oracle-Verfahren hat das OLG wie erwartet die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Der Handel mit gebrauchten Microsoft-Lizenzen ist von dem nicht rechtskräftigen Urteil allerdings nicht betroffen. usedSoft hat bereits angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
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JUNI 2008 |
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MICROSOFT MACHT RÜCKZIEHER GEGEN USEDSOFT
Microsoft hat eine gegen usedSoft erwirkte Einstweilige Verfügung in wesentlichen Teilen zurücknehmen müssen. Die Microsoft-Anwälte zogen den von usedSoft beanstandeten Teil der Einstweiligen Verfügung noch im Gerichtssaal in vollem Umfang zurück.
"Der peinliche Rückzieher von Microsoft ist ein erneuter Sieg für einen liberalisierten Software-Markt in Deutschland“, betonte usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider.
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JUNI 2008 |
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USEDSOFT ERWIRKT EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEGEN MICROSOFT
Das Landgericht Hamburg hat am 2. Juni 2008 eine einstweilige Verfügung gegen die Firma Microsoft erlassen. Damit ist es dem Software-Monopolisten untersagt, bestimmte irreführende Behauptungen zur Rechtmäßigkeit des Gebrauchtsoftware-Handels zu verbreiten. "Die Entscheidung ist ein klares Signal für einen freien Software-Markt in Europa und gegen die Monopolpolitik der amerikanischen Software-Giganten.“erklärte dazu usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider.
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APRIL 2008 |
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LANDGERICHT MÜNCHEN: USEDSOFT DARF MIT MICROSOFT-SOFTWARE HANDELN
Einzelne Software-Lizenzen aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen dürfen "gebraucht" weiterverkauft werden. Dies entschied das Landgericht München I am 4. April 2008. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Gericht urteilte, "dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist." Das Gericht verwarf mit diesem Urteil die Rechtsauffassung von Microsoft, nach welcher der Käufer einer Volumenlizenz keine Einzellizenzen erwirbt, sondern nur ein Vervielfältigungsrecht. "Dieses am Microsoft-Gerichtsstand München verkündete Urteil ist richtungweisend", kommentierte usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider die Entscheidung.
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