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SEPTEMBER 2007 |
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COMPUTER UND RECHT: GEBRAUCHTSOFTWARE UND ÜBERTRAGBARKEIT VON LIZENZEN
Dr. Malte Grützmacher, Rechtsanwalt und Spezialist für Urheber- und IT-Recht, erörtert in einem Beitrag für das juristische Fachmagazin „Computer und Recht“ neue Aspekte rund um den Handel mit gebrauchten Lizenzen. Bisher, so Grützmacher, stand vor allem die Frage im Vordergrund, ob der so genannte Erschöpfungsgrundsatz auch auf online übertragene Software bzw. auf Volumenlizenzen anzuwenden sei. Grützmacher bejaht nicht nur diese Frage, sondern kommt darüber hinaus zu folgendem Schluss: Selbst wenn eine Zustimmung der Rechteinhaber für die Übertragung von Nutzungsrechten notwendig sei – eine Ansicht, der Grützmacher ausdrücklich widerspricht – so wären die Rechteinhaber (sprich Software- hersteller) zu dieser Zustimmung verpflichtet. Im Kontext Gebrauchtsoftware dürfte „nach Treu und Glauben schon nach allgemeinen Grundsätzen eine Zustimmungspflicht bestehen“, so Grützmacher. Darüber hinaus führt der Urheberrechtsspezialist insbesondere kartellrechtliche Überlegungen für eine Zustimmungspflicht ins Feld.
Eine Zusammenfassung des Artikels finden Sie hier. Der vollständige Beitrag steht unter www.legios.de zum kostenpflichtigen Download bereit.
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JUNI 2007 |
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COMPUTERWOCHE: USEDSOFT PUNKTET GEGEN MICROSOFT
„Die Staatsanwälte haben ihre Ermittlungen gegen den Händler von Gebrauchtlizenzen eingestellt – zum Missfallen Microsofts“, berichtet die Computerwoche. Eine Beschwerde des Software-Monopolisten gegen die Einstellung des von ihm angestrengten Strafverfahrens wurde von der Münchner Generalstaatsanwaltschaft uneingeschränkt zurückgewiesen. Es seien keine Unregelmäßigkeiten festzustellen. „Nun ist die Ankündigung von Microsoft, gegen die Käufer von Gebrauchtsoftware vorzugehen, eindeutig als bloße Einschüchterungstaktik entlarvt“, erklärt usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider. „Der Verkauf und Kauf bereits verwendeter Software ist absolut legal.“ Microsoft bestätigt, dass das Strafverfahren abgeschlossen ist.
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