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OKTOBER 2006 Drucken E-Mail
 

COMPUTERWOCHE ONLINE: 'GERICHT BESTÄTIGT HANDEL MIT MICROSOFT-VOLUMENLIZENZEN'

Die Computerwoche berichtet in ihrer Onlineausgabe von einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hamburg bezüglich des Handels mit Gebraucht-Software. Der Verkauf von gebrauchten Microsoft-Lizenzen ist nach Ansicht der Richter demnach auch dann rechtmäßig, wenn diese aus einem Volumenvertrag stammen. Der Argumentation von Seiten des Klägers – eines Microsoft-Vertragshändlers – eine Aufsplittung sei wegen der dabei gewährten günstigeren Konditionen nicht rechtens, wollte das Landgericht nicht folgen. Für die Frage nach dem Eintritt der urheberrechtlichen Erschöpfung sei dies gänzlich irrelevant. Entsprechende Klauseln in den Lizenzbedingungen Microsofts seien unwirksam.

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AUGUST 2006 Drucken E-Mail
 

KOMMUNIKATION & RECHT (K&R): 'DIE URHEBERRECHTLICHE ZULÄSSIGKEIT DES HANDELS MIT GEBRAUCHTER SOFTWARE'

Olaf Sosnitza, renommierter Professor für Urheber- und Handelsrecht an der Julius-Maxi-milians-Universität Würzburg, betont die grundsätzliche Zulässigkeit des Gebrauchthandels mit Software – unabhängig davon, auf welchem Weg die Softwarelizenzen in Handel gebracht wurden.
In seinem Beitrag für die juristische Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“ argumentiert Sosnitza, der Erschöpfungsgrundsatz, auf dem der Handel mit 'gebrauchten' Lizenzen beruht, sei analog auch für online übertragene Software anzuwenden: Dem stünden keine grundsätz-lichen Einwände entgegen. Zudem sei es eine „eigenartige Konsequenz“, wenn der Urheber durch die Wahl des Übertragungsweges selbst in der Hand hätte, ob Erschöpfung an der von ihm vertriebenen Software eintritt oder nicht. Die Argumentation der Hersteller sei – so Sosnitza – „in Wirklichkeit nur eine Hilfskonstruktion zur Sicherung der gegenwärtigen Preis-politik der Softwareunternehmen“.
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APRIL 2006 Drucken E-Mail
 

ZEITSCHRIFT FÜR URHEBER UND MEDIENRECHT (ZUM): 'GEBRAUCHTSOFTWARE UND ERSCHÖPFUNGSLEHRE: ZU DEN RAHMENBEDINGUNGEN EINES SECOND-HAND-MARKTES FÜR SOFTWARE'

In Ausgabe 04/2006 der ZUM setzt sich der renommierte Experte für IT- und Urheberrecht Dr. Malte Grützmacher mit dem Urteil des Landgericht München zum Handel mit gebrauchten Oracle-Lizenzen auseinander. Sein Fazit: Online übertragene Software muss ebenso frei handelbar sein wie diejenige, die an einen Datenträger gebunden ist. Die Differenzierung zwischen beiden Übertragungswegen, die das Landgericht München im Urteil vornehme, bedeute für ihn, dass das Gericht 'noch nicht im Informationszeitalter angekommen' sei. Die Weiterveräußerung von Software über den Weg der Onlineübertragung sei heute Realität: Der Erschöpfungsgrundsatz, nach dem sich das Recht eines Herstellers an seinem Produkt in dem Moment erschöpft, in dem er es zum ersten Mal in Handel bringt, müsse daher analog auch für online übertragene Software gelten. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Thesen aus dem Artikel können Sie über einsehen oder über herunterladen.

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MÄRZ 2006 Drucken E-Mail
 

IT MANAGEMENT: 'LIZENZEN GEBEN GRUND ZUM KLAGEN'

Die renommierte Fachzeitschrift 'IT Mangement' widmet den Leitartikel ihrer Märzausgabe dem Oracle-Urteil. Der Kommentator Tonio Grawe hebt hervor, dass die Trennung zwischen digitaler und körperlicher Verbreitung von Software nicht verständlich sei und hofft auf Klarstel-lung in der nächsten Instanz. Grawe stellt fest, dass das Urteil eine ganze Reihe von unbeant-worteten Fragen aufgeworfen habe. Wie seien z.B. Oracle-Lizenzen, die keinen Wert hätten, weil sie nicht veräußerbar seien, buchhalterisch zu bewerten? Und: Warum verkaufe Oracle überhaupt Lizenzen? Die kaufvertragstypische Eigentumsübertragung solle ja interessanter-weise gar nicht erfolgen. Fair wäre es dann, wenn die Lizenzen im Rahmen von Wartungsver-trägen kostenfrei zur Verfügung gestellt würden. Zudem kritisiert der Kommentator die irrefüh-rende Informationspolitik von Oracle, wodurch sogar das Landgericht zu einer Klarstellung genötigt worden sei.

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FEBRUAR 2006 Drucken E-Mail
 

COMPUTER-ZEITUNG: 'PROGRAMME AUF CD BLEIBEN HANDELSFÄHIG'

Die Computer-Zeitung berichtet unter Berufung auf eine Erklärung des Münchner Landgerichts, dass der Handel mit 'gebrauchten' Software-Lizenzen auch weiterhin grundsätzlich erlaubt ist. Mit einer anderslautenden Erklärung habe die Fa. Oracle Verwirrung stiften wollen. Zudem rät in dem Artikel die unabhängige Rechtsanwältin Sabine Heukroth-Bauer Unternehmen, sich beim Software-Kauf immer eine CD aushändigen zu lassen, um sich die Möglichkeit des späteren Weiterverkaufs offen zu halten.

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FEBRUAR 2006 Drucken E-Mail
 

COMPUTER-ZEITUNG: 'EINE KÜNSTLICHE UNTERSCHEIDUNG'

Der Kommentator der Computer-Zeitung stellt eindeutig klar, dass es für Unternehmen die Möglichkeit geben muss, Nutzungsrechte für Software weiter zu verkaufen. Diese Möglichkeit dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, ob Unternehmen diese Software auf Datenträger oder per Online-Übertragung erhalten haben.

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FEBRUAR 2006 Drucken E-Mail
 

COMPUTERPARTNER: 'HANDEL MIT 'GEBRAUCHTEN' SOFTWARE-LIZENZEN'

Die Zeitschrift 'ComputerPartner', eines der führenden deutschen Medien für die IT-Branche, stellt in einer ausführlichen Analyse fest, dass nach dem Oracle-Urteil der 'Gebrauchthandel' mit allen anderen Software-Arten weiterhin rechtssicher möglich ist. U.a. zitiert die Redaktion die unabhängige Rechtsanwältin Sabine Heukroth-Bauer, die unmissverständlich unterstreicht: 'Jeder, der gekaufte Softwareprodukte nicht mehr benötigt, kann diese uneingeschränkt weiterverkaufen.'

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FEBRUAR 2006 Drucken E-Mail
 

ITRESELLER (SCHWEIZ): ORACLE WILL SECONDHAND-HÄNDLER USEDSOFT AN DEN KRAGEN

In seiner Online-Ausgabe vom 13. Februar 2006 befasst sich das Schweizer Fachmagazin iTReseller mit der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Software-Produzenten Oracle und usedSoft. In dem Artikel 'Oracle will Secondhand-Händler usedSoft an den Kragen' wird deutlich, dass die von Oracle erwirkte einstweilige Verfügung ausschließlich für per Internet-Download erworbene Oracle-Lizenzen gelte. Mit dem Vertrieb anderer Software-Lizenzen habe sich das Gericht gar nicht befasst. Zudem äußert usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider erhebliche Zweifel, ob sich die Oracle-Position in den folgenden Instanzen halten lässt. Schließlich sei es sehr fragwürdig, wenn Oracle von seinen Kunden einen Kaufpreis verlange, die kauftypische Eigentumsübertragung aber nach eigenem Bekunden gar nicht erfolge.

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Ausgabe 03/2007
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Nr. 26 vom 29. Juni 2007
"usedSoft punktet gegen Microsoft"


Financial Times Deutschland
29. Mai 2007
"Streit ist programmiert"


IKB Aktuell
Ausgabe Nr. 704
"Was ist eigentlich gebrauchte Software?"


Handelsblatt Online
Ausgabe 11/2006
"Gebrauchte Softwareprogramme sind so gut wie neue"


 
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