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MÄRZ 2005 |
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COMPUTERWOCHE ONLINE: MICROSOFT GIBT IN VERFAHREN GEGEN STUDENTEN KLEIN BEI
Mit einem niedergelegten Verfahren und einer Stillschweigeerklärung endete ein Rechtsstreit zwischen Microsoft und einem Studenten aus den USA, über den das Fachmagazin Compu-terwoche am 15.03.2005 auf seiner Homepage berichtete. Weil er zwei Universitätslizenzen von Microsoft-Produkten, für die er keine Verwendung hatte, mit Gewinn bei Ebay versteigerte, hatte der Software-Gigant zunächst Klage gegen den Studenten eingereicht. Dieser erhob Gegenklage mit der Begründung, ihm könne kein Lizenzverstoß vorgeworfen werden. Microsoft ließ daraufhin die Klage fallen und auch der beklagte Student verzichtete schließlich auf seine Forderungen. Grund dafür ist offensichtlich eine Vereinbarung mit Microsoft, bezüglich derer er sich zu absolutem Stillschweigen verpflichten musste.
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DEZEMBER 2005 |
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RT – RETAIL TECHNOLOGY: 'WER HAFTET BEI NETZWERKATTACKEN?'
'Wer haftet bei Netzwerkattacken?' fragt die 'rt – retail technology' in ihrer Ausgabe 5/2005. Anlässlich des von usedSoft und F-Secure organisierten CIO-Kongresses klärt das Magazin über die Haftungsrisiken von IT-Verantwortlichen auf – und ihren Möglichkeiten, sich vor diesen zu schützen. Der renommierte, auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Wilfried Reiners empfiehlt als Maßnahme gegen Trojaner, Viren und Co., privates Surfen und Mailen strikt zu verbieten. Ebenfalls ein hohes rechtliches Risiko birgt die mangelnde Ausstattung eines Unternehmens mit den notwendigen Software-Lizenzen. Wird die Staatsanwaltschaft auf eine solche Unterlizenzierug aufmerksam, ist sie nicht mehr wahlfrei und zur Beschlagnahmung des Servers gezwungen. Als legitimes Mittel, diesem Risiko entgegenzuwirken, verweist die 'retail technology' auf den Einkauf gebrauchter Lizenzen.
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