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JULI 2004 |
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KEINE EINSCHRÄNKUNGEN BEIM WEITERVERKAUF VON SOFTWARE
Software darf unbegrenzt weiterverkauft werden. Zu diesem Ergebnis kamen 2004 auch die Teilnehmer einer Online-Diskussion des Forums Deutsches Recht. Geklärt wurde hierbei unter anderem, dass selbst OEM-Versionen, die ursprünglich zusammen mit einem neuen PC verkauft wurden, weiterveräußert werden dürfen. Eindeutig äußerte sich auch der Rechtsanwalt Stefan G. Kramer zum juristischen Aspekt des 'Lizenz-Recyclings': "Wenn der Hersteller die Software einmal auf dem Gebiet der Europäischen Union aus den Händen gegeben hat, verliert er jegliches Recht zu bestimmen, was mit ihr in Zukunft passiert."
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MAI 2003 |
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COMPUTERWOCHE: HERSTELLERKLAUSELN IN SOFTWARE-LIZENZVERTRÄGEN SIND OFT UNWIRKSAM
Beschränkungen, die Softwarehersteller ihren Kunden auferlegen – zum Beispiel CPU-Klau-seln sowie Nutzungseinschränkungen für Update- und Schulversionen – werden von Gerichten skeptisch beurteilt, schreibt Sebastian Wündisch, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Me-dien- und IT-Recht an der TU in Dresden, in der Computerwoche. Nach dem 'Erschöpfungs-grundsatz' dürften die Käufer von Software diese unbeschränkt weiterveräußern, schreibt der Jurist.
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