|
JUNI 2011 |
|
|
USEDSOFT SIEGT GEGEN ADOBE
„usedSoft hat im Kampf um den freien Handel mit Gebrauchtsoftware einen wichtigen Sieg davongetragen“, berichtet der ChannelPartner. Das Kantonsgericht Zug hat den Antrag des Softwareherstellers Adobe abgelehnt, usedSoft den Weiterverkauf von Adobe-Software zu untersagen. Das Gericht stellte klar: "Aus der zwingenden Natur des Erschöpfungsgrundsatzes folgt, dass der Rechtinhaber (d.h.: Adobe) die Weiterveräußerung des Programmexemplars nach dessen Erstverkauf urheberrechtlich nicht mehr verbieten kann."
|
|