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OKTOBER 2006 |
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PRESSEINFO: LANDGERICHT HAMBURG: USEDSOFT DARF MIT 'GEBRAUCHTEN' MICROSOFT-LIZENZEN HANDELN
Das Landgericht Hamburg hat bestätigt, dass der Handel mit „gebrauchter“ Microsoft-Software ohne jede Einschränkung rechtmäßig ist. Dies gelte auch für den Weiterverkauf einzelner Lizenzen aus einem Volumenlizenzvertrag heraus.
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AUGUST 2006 |
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PRESSEINFO: HANDEL MIT GEBRAUCHTSOFTWARE BLEIBT ZULÄSSIG
Der Handel mit gebrauchter Software bleibt auch nach dem OLG-Urteil vom 3.
August 2006 grundsätzlich zulässig. Das Urteil des OLG München bezieht sich ausschließlich auf Software der Firma Oracle, und auch nur dann, wenn diese online übertragen wird. Aber: Unternehmen müssen beim Software-Kauf künftig auf einer CD bestehen!
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